Vereinbarung zur Verwendung von Bild-/Fotomaterial der LEG Thüringen
Die Vereinbarung wird getroffen zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Abteilung Unternehmenskommunikation, Mainzerhofstraße 12, 99084 Erfurt und dem nachfolgend benannten Verwender.
Kontakt des Verwenders
Nutzungszwecke
Inhalt der Vereinbarung:
- Hiermit räumt die LEG Thüringen dem Verwender an den vertragsgegenständlichen Bildern/Fotografien ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum benanntem Zweck ein.
- Eine anderweitige Nutzung der vertragsgegenständlichen Bilder ist ohne vorherige schriftliche Absprache mit der LEG Thüringen nicht zulässig.
- Der Verwender hat den jeweiligen Bildnachweis bei Nutzung anzugeben. Den Bildnachweis finden Sie in den Metadaten des jeweiligen Bildes im Mediahub. Ist keine Quellenangabe vorhanden, wird als Quelle “LEG Thüringen mbH” angegeben.
- Der Verwender ist nicht berechtigt, diese Bilder/Fotografien zu verkaufen, zu lizenzieren oder auf andere Art und Weise zu vertreiben. Ferner darf der Verwender den Bildinhalt nicht grundlegend umgestalten oder bearbeiten, so dass ein eigenständiges Werk entsteht.
- Soweit in dieser Vereinbarung nichts Anderes geregelt ist, bleiben alle Rechte an und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Bildern/Fotografien bei der LEG Thüringen oder dem von ihr beauftragten Fotografen.
- Die vorstehenden Einwilligungen erfolgen für den Verwender vergütungsfrei.
- Der LEG Thüringen ist es gestattet, das auf Grund dieser Vereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen oder zu ändern. Ferner hat der Verwender auf Verlangen der LEG Thüringen die Nutzung eines vertragsgegenständlichen Bildes/Fotografie zukünftig entweder ganz zu unterlassen oder dieses Bild/Fotografie durch ein anderes Bild/Fotografie auszutauschen.
- Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz, deren Entstehen auf ein vertragswidriges Verhalten des Verwenders zurückgeht, bleibt vorbehalten.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Vereinbarung im Übrigen erhalten. Die Vertragsparteien werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
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