Außenwirtschaftsförderung Das Wichtigste in Kürze
Die Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung finden Sie unter folgendem Link:
Was wird gefördert?
So funktioniert die Förderung
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Förderantrages
Legen Sie ein neues Vorhaben an. Wählen Sie dazu die Fördermaßnahme „Außenwirtschaftsförderung“ und den Fördergegenstand, z.B. „Messeteilnahme Gemeinschaftsstand (AWG)“ aus.
Ansprechpartner
Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung, die weder vollständig ist noch einen Rechtsanspruch begründet. Für Fragen zur Förderfähigkeit wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner*Innen.
1 Für Handwerksunternehmen und Handwerksorganisationen gilt diese AUMA-Beschränkung nicht. Gefördert werden können auch Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung. Die Einschränkung „mit internationaler Beteiligung“ gilt nicht für das Kunsthandwerk. Damit können auch Endverbrauchermessen ohne internationale Beteiligung förderfähig sein.
2 nach der WZ 2008-Klassifikation
3 i.S.d. „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (Mitteilung der EU- Kommission 2014/C 249/01)"


