Außenwirtschaftsförderung Das Wichtigste in Kürze
Die Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung finden Sie unter folgendem Link:
Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
Quelle: Thüringer Aufbaubank | Gültigkeit vom 30.06.2024 bis 31.12.2029
Was wird gefördert?
Art der Förderung:
projektbezogene, nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe in Form einer Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis
Förderhöhe:
Ausgaben i. H. v. bis zu 10.000 EUR, davon bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die mind. 1.000 EUR betragen; Zusatzpauschale i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Miete für Standplatz oder Ausstellungsfläche (Standmiete), einschl. Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet), Ausgaben für Messe-/Standbau, -gestaltung und -ausstattung und Miete für Messemöbel, einschl. Honorare für die Planung;
Nicht zuwendungsfähig:
Erwerb von Messeständen, -Bauteilen und Eigenleistungen
So funktioniert die Förderung
Wie funktioniert es?
- Die Antragstellung bei der TAB erfolgt entweder elektronisch über das EFRE-Portal 2021 – 2027 oder schriftlich (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterzeichnet) per Post innerhalb von 10 Kalendertagen. Der Leitfaden "Hinweise zur Antragstellung" ist zu beachten.
- Das Antragsdatum entspricht dem Eingangsdatum des Antrags im EFRE-Portal 2021 – 2027
- Einzureichende Unterlagen:
- Antrag inkl. Finanzierungsplan (entfällt bei einer Kontaktanbahnung)
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Bewertung, ggf. KMU-Bewertungsbogen (entfällt bei einem Gemeinschaftsstand)
- Gewerbeanmeldung/Nachweis der Handwerksrolle / Verzeichnis handwerksähnliche Betriebe
- Erklärung der Unternehmen in Schwierigkeiten
- Bei Messeteilnahmen ist der Antrag mit allen erforderlichen Anlagen spätestens acht Wochen vor Messebeginn bei der TAB einzureichen. Die unvollständigen Förderanträge sind innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen. Fristüberschreitungen führen zur Ablehnung.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des einfachen Verwendungsnachweises. Ein elektronischer Nachweis ist über das EFRE-Portal 2021 – 2027 möglich. Bestandteile eines einfachen Verwendungsnachweises:
| Messeförderung | Kontaktanbahnung | |
|---|---|---|
| Durchführung des Vorhabens |
1. Rechnungskopien für Standmiete und Standbau 2. Eintrag im Messe-/Ausstellerverzeichnis | Rechnung des beauftragten Dienstleisters |
| Erfüllung der Publizitätspflicht | Foto des Messestandes, aus dem der Hinweis auf die Unterstützung aus dem EFRE ersichtlich ist | Fotobeweis, Screenshot bei digitalen Kontaktanbahnung |
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Förderantrages
Legen Sie ein neues Vorhaben an. Wählen Sie dazu die Fördermaßnahme „Außenwirtschaftsförderung“ und den Fördergegenstand, z.B. „Messeteilnahme Gemeinschaftsstand (AWG)“ aus.
Ansprechpartner
Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung, die weder vollständig ist noch einen Rechtsanspruch begründet. Für Fragen zur Förderfähigkeit wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner*Innen.
1 Das Kunsthandwerk ist von dieser Regelung ausgenommen.
2 Die Einschränkung gilt nicht für die Unternehmen des Handwerks oder Handwerkorganisationen, wenn es sich um Fachmessen im In- und Ausland oder Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung handelt. Die Einschränkung "mit internationaler Beteiligung" gilt nicht für das Kunsthandwerk.
3 Mind. 50 % der Produkte oder Leistungen müssen in Thüringen erbracht werden.
4 nach der WZ 2008-Klassifikation
5 i.S.d. „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (Mitteilung der EU- Kommission 2014/C 249/01)"


