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Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)

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Außenwirtschaftsförderung Das Wichtigste in Kürze

Die Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung finden Sie unter folgendem Link:

Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung

Quelle: Thüringer Aufbaubank | Gültigkeit vom 30.06.2024 bis 31.12.2029

Was wird gefördert?

Messestand: Einzelstand

Fördergegenstand:
Beteiligungen an:

  • Messen im Ausland und
  • Messen in Deutschland aus der „AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) mit der Kennzeichnung als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“2

Zuwendungsempfänger:
KMU der u.s. Wirtschaftszweige mit Firmensitz oder Betriebstätte in Thüringen3

Vorhabenbeginn:
Anmeldung zur Messe

Vorhabensende:
Letzter Tag Messe

Messestand: Gemeinschaftsstand

Fördergegenstand:
Beteiligungen an Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Messen gem. dem Messeprogramm des TMWWDG

Zuwendungsempfänger:

  • KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Thüringen³
  • Großunternehmen, Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -Netzwerke der o.g. Wirtschaftszweige mit Firmensitz und Betriebsstätte in Thüringen3

Vorhabenbeginn:
Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand

Vorhabensende:
Letzter Tag Messe

Art der Förderung:
projektbezogene, nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe in Form einer Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis

Förderhöhe:
Ausgaben i. H. v. bis zu 10.000 EUR, davon bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die mind. 1.000 EUR betragen; Zusatzpauschale i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben:
Miete für Standplatz oder Ausstellungsfläche (Standmiete), einschl. Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet), Ausgaben für Messe-/Standbau, -gestaltung und -ausstattung und Miete für Messemöbel, einschl. Honorare für die Planung; 

Nicht zuwendungsfähig:
Erwerb von Messeständen, -Bauteilen und Eigenleistungen
 

So funktioniert die Förderung

Kontaktanbahnung

Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu potenziellen Kunden bzw.
Geschäftspartnern im Ausland

Zuwendungsempfänger:
KMU der o. g. Wirtschaftszweige mit Firmensitz oder Betriebstätte in Thüringen3

Vorhabenbeginn: 
Abschluss des Beratervertrages, Anmeldung zur Maßnahme zur Kontaktanbahnung

Vorhabensende:
Rechnung Berater (i. d. R. 2 Monate nach erfolgter Kontaktanbahnung)

Art der Förderung: 
projektbezogene, nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe in Form einer Festbetragspauschale

Förderhöhe: 
1.600 EUR pro Maßnahme

zuwendungsfähige Ausgaben:
Ausgaben i. H. v. mind. 1.600 EUR für den beauftragten, anerkannten Beratungsunternehmen;

nicht zuwendungsfähig: 
Reisekosten

Förderfähige Wirtschaftszweige

  • Verarbeitendes Gewerbe4 (C10 - C33),
  • wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1)
  • Handwerk, wenn das Unternehmen in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gem. Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkkammern eingetragen ist
  • Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46)

Was ist zu beachten?

  1. Das zu fördernde Vorhaben darf frühestens am Folgetag nach Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden.
  2. Für die Förderung von Einzelständen und Kontaktanbahnungen muss das Antrag stellende Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung (Bewilligung) die Definitionsmerkmale für KMU gem. der Empfehlung der KOM erfüllen.
  3. Keine Förderung der Unternehmen in Schwierigkeiten5 und der Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
  4. Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
  5. Im Rahmen der Richtlinie können im Zeitraum vom 30.06.24 bis 31.12.29 bei turnusmäßig stattfindenden Messen je Unternehmen bis zu 4 Beteiligungen bewilligt werden.
  6. Sämtliche einem Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen dürfen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren den Gesamtbetrag von 200 TEUR nicht übersteigen.

Wie funktioniert es?

  1. Die Antragstellung bei der TAB erfolgt entweder elektronisch über das EFRE-Portal 2021 – 2027 oder schriftlich (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterzeichnet) per Post innerhalb von 10 Kalendertagen. Der Leitfaden "Hinweise zur Antragstellung" ist zu beachten.
  2. Das Antragsdatum entspricht dem Eingangsdatum des Antrags im EFRE-Portal 2021 – 2027
  3. Einzureichende Unterlagen:
    1. Antrag inkl. Finanzierungsplan (entfällt bei einer Kontaktanbahnung)
    2. De-minimis-Erklärung
    3. KMU-Bewertung, ggf. KMU-Bewertungsbogen (entfällt bei einem Gemeinschaftsstand)
    4. Gewerbeanmeldung/Nachweis der Handwerksrolle / Verzeichnis handwerksähnliche Betriebe
    5. Erklärung der Unternehmen in Schwierigkeiten
  4. Bei Messeteilnahmen ist der Antrag mit allen erforderlichen Anlagen spätestens acht Wochen vor Messebeginn bei der TAB einzureichen. Die unvollständigen Förderanträge sind innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen. Fristüberschreitungen führen zur Ablehnung.
  5. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des einfachen Verwendungsnachweises. Ein elektronischer Nachweis ist über das EFRE-Portal 2021 – 2027 möglich. Bestandteile eines einfachen Verwendungsnachweises:
  Messeförderung Kontaktanbahnung
Durchführung des Vorhabens 1. Rechnungskopien für Standmiete und Standbau
2. Eintrag im Messe-/Ausstellerverzeichnis
Rechnung des beauftragten Dienstleisters
Erfüllung der Publizitätspflicht Foto des Messestandes, aus dem der Hinweis auf die Unterstützung aus dem EFRE ersichtlich ist Fotobeweis, Screenshot bei digitalen Kontaktanbahnung

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Förderantrages

Legen Sie ein neues Vorhaben an. Wählen Sie dazu die Fördermaßnahme „Außenwirtschaftsförderung“ und den Fördergegenstand, z.B. „Messeteilnahme Gemeinschaftsstand (AWG)“ aus.

Begrifflichkeiten im Förderantrag

  • Vorhabenbeginn: Datum mindestens einen Tag nach der Antragsstellung
  • Vorhabensende: Datum des letzten Messetages
  • Branche des Vorhabens: Branche Ihres Unternehmens (Achtung: nicht die Branche der Messe!)
  • Kurzbeschreibung der Messe: Informationen von der LEG-Messe-Website
  • Vorhabensbeschreibung: z. B. “Aussteller auf dem Thüringer Gemeinschaftsstand”
  • Zielgruppe: Zielgruppe Ihres Unternehmens
  • Leistungsgegenstand: z. B. “6 m2 Standpaket Thüringer Gemeinschaftsstand”

Ausgaben

Bitte entnehmen Sie Ihrer Interessensbekundung (siehe Bestätigungsmail) folgende Kostenpositionen:

  1. Standmiete (= Standmiete)
  2. Messebau (= Miete Messebau)

Fügen Sie eine weitere Position Messebau (= Miete Messebau) für Ihr Zusatzmobiliar hinzu. Diese ist nicht in der LEG-Kalkulation enthalten. Wählen Sie den Betrag entsprechend Ihrem Bedarf.

Weitere Tipps erhalten Sie im Thüringer Förderportal oder bei den Ansprechpartnern.
 

Ansprechpartner

Thüringer Aufbaubank

Kundenbetreuung Mittelthüringen
Steffen Peschke | Tel. 0361 7447 515
Michael Klughardt | Tel. 0361 7447 680 mittelthueringen(at)aufbaubank.de

Kundenbetreuung Ostthüringen
Monika Fulle | Tel. 0365 833 67 338 ostthueringen(at)aufbaubank.de

Kundenbetreuung Nordthüringen
Kathrin Stracke-Wagner | Tel. 0173 39 24 211 nordthueringen(at)aufbaubank.de

Kundenbetreuung Südthüringen 
Jan Güssow | Tel. 0361 7447 154 suedthueringen(at)aufbaubank.de

Kundenbetreuung Westthüringen 
Marco Jahns | Tel. 03691 8804 511 westthueringen(at)aufbaubank.de

LEG Thüringen

Team „Thüringen International“
Tel. 0361 5603 480 
international(at)leg-thueringen.de

Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung, die weder vollständig ist noch einen Rechtsanspruch begründet. Für Fragen zur Förderfähigkeit wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner*Innen.

1 Das Kunsthandwerk ist von dieser Regelung ausgenommen.
2 Die Einschränkung gilt nicht für die Unternehmen des Handwerks oder Handwerkorganisationen, wenn es sich um Fachmessen im In- und Ausland oder Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung handelt. Die Einschränkung "mit internationaler Beteiligung" gilt nicht für das Kunsthandwerk.
3 Mind. 50 % der Produkte oder Leistungen müssen in Thüringen erbracht werden.
4 nach der WZ 2008-Klassifikation
5 i.S.d. „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (Mitteilung der EU- Kommission 2014/C 249/01)"

[linguise]