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Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)

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Internationale Fachkräfte und Auszubildende gewinnen

Internationale Fachkräfte und Auszubildende leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen. Sie bringen neue Perspektiven, zusätzliche Sprachkompetenzen und wertvolle berufliche Erfahrungen in Unternehmen ein.

Wir unterstützen als ThAFF und Welcome Center Thüringer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Rekrutierung, Beschäftigung und Integration internationaler Talente und beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten.

Unsere Unterstützung für Arbeitgeber

Sie möchten internationale Fachkräfte oder Auszubildende einstellen? Wir unterstützen Sie kostenfrei bei:

  • der Gewinnung internationaler Fachkräfte und Auszubildender,
  • Fragen zu Einreise und Beschäftigung,
  • der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse,
  • Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten,
  • der Integration internationaler Beschäftigter im Unternehmen.

Fachkräfteeinwanderung: Neue Möglichkeiten für Unternehmen

Mit den Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden die Möglichkeiten zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte deutlich erweitert. Unternehmen profitieren von zusätzlichen Zugangswegen und mehr Flexibilität bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender aus dem Ausland.

Die wichtigsten Zugangswege

Beschäftigung als Fachkraft

Internationale Fachkräfte können mit einer anerkannten beruflichen oder akademischen Qualifikation beschäftigt werden.

Beschäftigung mit Berufserfahrung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beschäftigung auch auf Grundlage von Berufserfahrung und eines ausländischen Berufsabschlusses möglich.

Chancenkarte und Arbeitsplatzsuche

Neue Regelungen ermöglichen qualifizierten Menschen aus dem Ausland die Einreise zur Arbeitsplatzsuche.

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege

Pflege-Azubi-Richtlinie Thüringen

Die Pflege-Azubi-Richtlinie des Freistaats Thüringen unterstützt Thüringer Pflegeeinrichtungen bei der Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für eine Ausbildung in der Pflege. Ziel des Förderprogramms ist es, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Thüringen zu leisten.

Förderung auf einen Blick

  • Förderung der Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus Drittstaaten
  • Unterstützung von Thüringer Pflegeeinrichtungen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen
  • Zuschuss für anerkannte förderfähige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Auszubildenden

Förderfähig sind insbesondere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus Drittstaaten für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in Thüringen entstehen.

Dazu zählen unter anderem:

  • sprachliche Vorbereitung im Herkunftsland,
  • Anwerbung und Rekrutierung von Auszubildenden,
  • weitere nach der Richtlinie förderfähige Maßnahmen.

Maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweils gültigen Pflege-Azubi-Richtlinie.

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen der Pflegebranche mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen,
  • ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen,
  • weitere Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche, soweit die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Nach der derzeit geltenden Richtlinie kann ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro gewonnenem Auszubildenden beziehungsweise Ausbildungsplatz gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Durchführung der Maßnahmen kann durch externe Dienstleister oder im Rahmen der Eigenerbringung erfolgen.

Externe Dienstleister

Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ist nur möglich, wenn dieser durch die ThAFF anerkannt wurde.

Eigenerbringung

Auch die Eigenerbringung entsprechender Leistungen setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Anerkennungsverfahren voraus.
Grundlage hierfür ist der aktuelle Kriterienkatalog zur Anerkennung von Dienstleistern und Eigenerbringern in der jeweils gültigen Fassung.

zum Kriterienkatalog

Dienstleister Telefon E-Mail
LEBUS Leipziger Bildung und Service GmbH +49 341 39293728ly.ma@lebus-leipzig.de
GP Care Solutions GmbH +49 4154 8039023kontakt@eu-coach.com
EUROPE Coaching & Consulting, Carsten Fröhlich +49 176 70094996kontakt@eu-coach.com
Indocare GmbH +49 40 7965913info@indocare.de
Meisterwerk GbR, Dr. Heiko Schultz +49 341 71003822contact@mwerk.eu
BerufConnect GmbH +49 361 43024335berufconnectgmbh@gmail.com
VDP Personalvermittlung +49 173 4226990info@VDP-Personal.de

Stand: September 2026. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die jeweils vorliegenden Anerkennungsentscheidungen.

Die Antragstellung erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat Arbeits- und Wirtschaftsförderung.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt

  • berät Antragstellende zum Förderverfahren,
  • prüft eingereichte Anträge,
  • entscheidet über die Bewilligung,
  • veranlasst die Auszahlung bewilligter Fördermittel.

Ansprechpartner linke Spalte

Beratung und Kontakt

Sie haben Fragen zur Pflege-Azubi-Richtlinie, zum Anerkennungsverfahren oder zur Antragstellung? Das Team der ThAFF unterstützt Sie gern.

Ansprechpartner linke Spalte

Kirstin von Graefe

Kirstin von Graefe

Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung

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