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Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)

Mainzerhofstraße 12| 99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-0
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Vereinbarung zur Verwendung von Bild-/Fotomaterial der LEG Thüringen

Die Vereinbarung wird getroffen zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Abt. UK, Frau Nicole Spading & Frau Katja Wetzel, Mainzerhofstraße 12, 99084 Erfurt und dem “Verwender”.
 

Kontakt

Nutzungsrecht

Folgende Vereinbarungen werden getroffen:

  1. Eine anderweitige Nutzung der vertragsgegenständlichen Bilder ist ohne vorherige schriftliche Absprache mit der LEG Thüringen nicht zulässig.
  2. Der Verwender hat den jeweiligen Bildnachweis siehe Metadaten des jeweiligen Bildes im Mediahub anzugeben. Ist keine Quellenangabe vorhanden, wird als Quelle “LEG Thüringen mbH” angegeben.
  3. Der Verwender ist nicht berechtigt, diese Bilder/Fotografien zu verkaufen, zu lizenzieren oder auf andere Art und Weise zu vertreiben. Ferner darf der Verwender den Bildinhalt nicht grundlegend umgestalten oder bearbeiten, so dass ein eigenständiges Werk entsteht.
  4. Soweit in dieser Vereinbarung nichts Anderes geregelt ist, bleiben alle Rechte an und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Bildern/Fotografien bei der LEG Thüringen oder dem von ihr beauftragten Fotografen.
  5. Die vorstehenden Einwilligungen erfolgen für den Verwender vergütungsfrei.
  6. Der LEG Thüringen ist es gestattet, das auf Grund dieser Vereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen oder zu ändern. Ferner hat der Verwender auf Verlangen der LEG Thüringen die Nutzung eines vertragsgegenständlichen Bildes/Fotografie zukünftig entweder ganz zu unterlassen oder dieses Bild/Fotografie durch ein anderes Bild/Fotografie auszutauschen.
  7. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz, deren Entstehen auf ein vertragswidriges Verhalten des Verwenders zurückgeht, bleibt vorbehalten.
  8. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Vereinbarung im Übrigen erhalten. Die Vertragsparteien werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 

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